Kosten & Recht

In meiner Naturheilpraxis kombiniere ich moderne Analysemethoden mit altem Heilwissen- immer ganz nach Ihren Bedürfnissen. Ziel der Therapie ist es, die Krankheitsursachen aufzuspüren, Dysbalancen auszugleichen und die Regulation des Körpers anzuregen.   Ich behandle sowohl große als auch kleine Patienten und werde gerne auch Ihnen helfen – zögern Sie also nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen.

Was darf ich für Sie tun?

  • Sie leiden an einer chronischen Krankheit und wünschen sich eine sanfte und nebenwirkungsarme Alternative zu Ihren bisherigen Medikamenten?
  • Sie sind „schulmedizinisch“ untersucht worden, haben jedoch keine Ursache für Ihre Beschwerden finden können
  • Sie sind bereits in einer Behandlung und suchen eine zweite Meinung aus ganzheitlicher Sicht
  • Sie leiden jedes Jahr wieder unter den gleichen Beschwerden…(Allergien, Erkältungen, Hautbeschwerden ect. …)
  • Sie haben eine schwere Erkrankung, möchten die schulmedizinische Therapie sinnvoll unterstützen um Ihre Lebensqualität zu steigern?
  • Sie haben eine Erkrankung hinter sich, kommen aber nicht so richtig auf die Beine?
  • Sie sind schwanger oder in der Stillzeit und suchen eine Alternative, die für Sie und Ihr Baby verträglich ist?
  • Sie sind seelisch aus dem Gleichgewicht gekommen und suchen eine Unterstützung, die Ihr eigenes Wesen respektiert?
  • Sie haben einen anstrengenden Alltag, brauchen Unterstützung um fit und leistungsfähig zu bleiben?
  • Sie möchten die gesunde Entwicklung Ihres Kindes fördern?

Nähere Informationen dazu erhalten Sie gerne in meiner Praxis, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit mir.

Kosten

Heilpraktikerkosten müssen in der Regel vom Patienten selbst getragen werden. Sofern eine private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung besteht, können Beträge ganz oder teilweise erstattet werden, abhängig von dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag.

Die Kosten für extern veranlasste Laboruntersuchungen kommen hinzu und werden direkt zwischen Labor und Patient*in abgerechnet.

Kostenerstattung:

Private Krankenversicherungen oder Beihilfeträger begrenzen ihre Erstattungen oftmals auf bestimmte Sätze. Hierbei orientieren sie sich insbesondere am „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“ aus dem Jahr 1985. Aus diesem Grund kann ich meine Leistungen nicht nach diesen Sätzen abrechnen.

Etwaige Differenzen zwischen den Erstattungen des Leistungsträgers und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind als Eigenanteil vom Patienten zu tragen.

Rechtliches:

Wenn Sie sich für eine Behandlung bei mir entscheiden, bekommen Sie eine Datenschutzerklärung, die beim ersten Termin auszufüllen ist. Außerdem bitte ich Sie, mir alle wichtigen Informationen über Ihre Vorerkrankungen, Operationen, Allergien mitzuteilen. Ebenfalls wichtig sind Informationen über alle Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen.

Auch für Heilpraktiker besteht eine Verschwiegenheitspflicht, die sich zum einen aus der Berufsordnung und zum anderen aus dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag (§ 630 a BGB) ergibt. Der Umfang der Schweigepflicht entspricht derjenigen von Ärzten.

Ich bin Mitglied im Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V.